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Finanzlexikon: sozialversicherung

sozialversicherung

Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine Zwangsversicherung; d.h. für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Versicherungspflicht.

Seit 1883 wurden schrittweise folgende Versicherungszweige aufgebaut:

* Krankenversicherung,
* Unfallversicherung,
* Rentenversicherung (ursprünglich Invalidenversicherung),
* Arbeitslosenversicherung,
* Pflegeversicherung (seit 1995, der Krankenversicherung angegliedert).

(zur historischen Entwicklung: Geschichte der Sozialversicherung.)

Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.

Die etwa 550 Träger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsanstalten, Bundesknappschaft u.a.) sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert. Sie werden durch die von Arbeitgebern und Versicherten gewählten Selbstverwaltungsorgane gesteuert, unterliegen aber auch einer staatlichen Aufsicht.

Finanziert wird die Sozialversicherung zum überwiegenden Teil aus Beiträgen, in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln. Die Beiträge sind am Einkommen orientiert. Die Leistungen werden zum Teil unabhängig von der Beitragshöhe gewährt (Solidaritätsprinzip).

Insgesamt machen die Sozialversicherungsbeiträge heute bis zu ca. 46% des Bruttoeinkommens aus (der Anteil ist geringer bei Einkommen, die über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen). Sie werden (mit einigen Ausnahmen) "paritätisch", also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Besonders von den Arbeitgebern wird diese Regelung zunehmend in Frage gestellt. Sie argumentieren, die hohen Lohnnebenkosten beschleunigten den Arbeitsplatzabbau und die Zunahme von Schwarzarbeit. Dies würde die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung noch verschärfen (siehe hierzu auch Agenda 2010, Rentenproblem, Sozialabbau, Überalterung).

Seit einigen Jahren wird daher erwogen, die Sozialversicherung auf eine andere finanzielle Basis zu stellen (im Bereich der Krankenversicherung durch eine Bürgerversicherung oder Kopfpauschale). Andere Konzepte sehen eine Umsteuerung auf private Versicherungen vor. In einzelnen Zweigen der Sozialversicherung wurde bereits ein Abbau der Leistungen eingeleitet.

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